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   VG Regensburg, 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273   

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VG Regensburg, 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 (https://dejure.org/2004,70638)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 (https://dejure.org/2004,70638)
VG Regensburg, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - RN 3 K 03.1273 (https://dejure.org/2004,70638)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Bayreuth, 24.11.2017 - B 5 E 17.872

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Fraktionsausschluss

    So bezeichnet das Verwaltungsgericht Regensburg die Fraktion, bei der es sich um einen Zusammenschluss von Gremiumsmitgliedern handelt, die auf den gleichen Wahlvorschlag gewählt wurden, als "öffentlich-rechtliche Vereinigung sui generis" (VG Regensburg, U.v. 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 - juris Rn. 43, ebenso zur passiven Parteifähigkeit Kainz, NJW 1985, 2616, unter Berufung auf OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 226 (227); OLG Bamberg, NJW 1982, 895).

    Auch aus dem Urteil des VG Regensburg vom 19. Mai 2004 (RN 3 K 03.1273 - juris) ergibt sich nichts anderes.

  • VG Lüneburg, 08.08.2005 - 5 B 34/05

    Öffentlich-rechtliche Natur einer Streitigkeit über einen Fraktionsausschluss;

    Hierzu gehören vor allem eine ordnungemäße Ladung, die Gewährleistung rechtlichen Gehörs, ein Mehrheitsbeschluss der Fraktionsversammlung und die Mitteilung der Ausschlussgründe an den Betroffenen (VG Regensburg, Urt. v. 19.5.2004 - RN 3 K 03.1273 -, juris).

    Abzustellen ist deshalb auf den Einzelfall und es ist in erster Linie zu überprüfen, ob dem Fraktionsausschluss gesetzliche Bestimmungen oder ungeschriebene Rechtsregeln oder Geschäftsordnungsvorschriften entgegenstehen und ob die Maßnahme grob unverhältnismäßig und willkürlich ist (VG Regensburg, Urt. v. 19.5.2004 - RN 3 K 03.1273 -, juris; VG Gießen, Beschl. v. 30.5.2003 - 8 G 1662/03 -, a. a. O., jeweils m. w. N.; VG Koblenz, Urt. v. 30.8.2002 - 2 K 1228/02.KO -, juris).

  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 37/07

    Beurteilungsspielraum; Fraktion; Fraktionsausschluss; Fraktionsmitglied;

    Weil dies die Aktionskraft der Gruppe beeinträchtigen kann, können auch schon ernste atmosphärische Störungen für die Annahme eines "wichtigen Grundes" ausreichen, wenn ein Ausmaß an Desintegration erreicht wird, das das Vertrauensverhältnis zwischen dem Betroffenen und den weiteren Mitgliedern untergräbt (vgl. VG Regensburg, Urt. vom 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 -, a.a.O; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. vom 16.10.2003 - 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 161, 162).

    Ein Rechtsgrundsatz, wonach die Mitwirkung Nichtberechtigter bei der Abstimmung über einen Fraktionsausschluss unbeachtlich ist, wenn sie sich nicht kausal auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat, lässt sich nicht begründen (a.A. allerdings VG Regensburg, Urt. vom 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 -, bestätigt durch BayVGH, Beschl. vom 08.04.2005 - 4 ZB 04.1829 -, juris).

  • VG Bayreuth, 18.12.2017 - B 5 V 17.974

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber einer Stadtratsfraktion

    Es mag zwar sein, dass die Antragsgegnerin als Stadtratsfraktion, bei der es sich um einen Zusammenschluss von Gremiumsmitgliedern handelt, die auf den gleichen Wahlvorschlag gewählt wurden, als "öffentlich-rechtliche Vereinigung sui generis" (VG Regensburg, U.v. 19.5.2004 - RN 3 K 03.1273 - Juris Rn. 43) anzusehen ist.
  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 7 E 13.1721

    Änderung der Besetzung der Ausschüsse während der Amtszeit; Fraktionsausschluss

    Dabei ist den Fraktionen hinsichtlich der Ausschlussentscheidung ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen, denn der Ausschluss aus der Fraktion ist als ein Akt interner Selbstgestaltung und "kollektiver" politischer Verantwortung anzusehen (VG Regensburg, U.v. 19.5.2004 - RN 3 K 03.1273 - juris).
  • VG Freiburg, 28.09.2005 - 8 K 1577/05

    Antrag auf vorläufige Weiterbehandlung als Mitglied einer Ratsfraktion im Wege

    Bei letzteren ist das aus dem Demokratie- und dem Öffentlichkeitsprinzip resultierende offene Abstimmungsverfahren nicht gleichsam systemimmanent, so dass es dort nicht den Regelfall bilden kann (ebenfalls ohne grundsätzliche Bedenken gegen eine geheime Abstimmung: VG Regensburg, Urt. v. 19.05.2004 - RN 3 K 03.1273 -, KommunalPraxis BY 2004, 390; VG Gießen, Beschl. v. 30.05.2003 - 8 G 1662/03 -, NVwZ-RR 2004, 204).
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